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Der Begriff Inkasso kommt aus der Betriebswirtschaftslehre und gehört in den Bereich der Finanzierung. Unter Inkasso ist der Einzug von Forderungen gemeint. Um einen Inkassoauftrag durchzuführen gibt es eigene Inkassobüros oder Inkassounternehmen. Solche Büros werden erst dann beauftragt, wenn der Schuldner auf die Mahnungen des Unternehmens nicht mehr reagiert. üblicherweise wird in der letzten Mahnung, darauf aufmerksam gemacht, dass in nächster Zeit ein Inkassobüro mit diesem Fall beauftragt wird. Sollte der Betreffende nach Ablauf der Frist, immer noch nicht gezahlt haben wir vom Unternehmen ein Inkassounternehmen beauftragt.
Ein Inkassounternehmen ist ein Dienstleistungsunternehmen, welches den Gläubigern dabei hilft, ihr Geld von den Schuldnern zu bekommen. In der juristischen Sprache ausgedrückt, ist es die "gewerbsmäßige Einziehung von Forderungen". Als Rechtsform dient der Inkassovertrag, welchen man sich als Geschäftsbesorgungsvertrag mit Dienstleistungscharakter vorstellen kann.
Formen der Tätigkeit von Inkassounternehmen
Man unterscheidet üblicherweise zwischen verschiedenen Formen der Tätigkeit, die ein Inkassobüro ausübt.
1. Einziehung im Auftrag:
Ein Inkassobüro tritt unter dem Namen des Auftraggebers auf und führt den Auftrag aus
2. Einziehungsermächtigung
ähnlich wie bei Punkt eins. Das Inkassounternehmen wird bevollmächtig, die Zahlung im eigenen Namen zu verlangen.
3. Inkassozession
Dabei wird die Forderung, im rechtlichen Sinne, an das Inkassobüro übergeben. Der Auftraggeber taucht namentlich nicht mehr auf.
4. Vollabtrennung
Darunter versteht man einen Forderungskauf. Die Forderung wird ohne Zweckbindung an das Inkassobüro übertragen.
Arbeitsmethoden von Inkassounternehmen
üblicherweise wird zu Beginn, der Schuldner durch mehrere briefliche oder telefonische Mahnungen zur Zahlung aufgefordert. In manchen Fällen werden auch persönliche Mahnungen überbracht, um den Schuldner zur Zahlung zu bewegen.
Sollten diese Maßnahmen, zur Inkasso Eintreibung, erfolglos sein, werden gerichtliche Maßnahmen vorbereitet. In diesem Sinne werden Mahnungsbescheide oder Vollstreckungsbescheide vom Inkassobüro über veranlasst. Seit dem 1. Juli 2008 dürfen Inkassounternehmen, bei gerichtlichen Mahnverfahren, tätig werden.
Im nächsten Schritt wird versucht, mittels Zwangsvollstreckung, eine Pfändung durch einen Gerichtsvollzieher herbeizuführen. Selbstverständlich wird der Schuldner über die juristischen Folgen informiert.
Außerdem versuchen Inkassounternehmen, versteckte Vermögenswerte, die ein Schuldner besitzen könnte, ausfindig zu machen. Beispielsweise versteckte Bankkonten, Schmuck oder sonstige Wertanlagen. Es kommt sehr häufig vor, dass Schuldner bei einem drohenden Inkasso, gewisse Dinge verstecken und geheim halten. Diese Dinge werden im Anschluss dem Gerichtsvollzieher, für die Pfändung empfohlen.
Gesetzeswidrige Praktiken wie Nötigung bzw. eine körperliche Bedrohung, sind einem Inkassobüro nicht gestattet. Auch die absichtliche Einschüchterung durch Briefe, selbst wenn manchmal damit geworben wird, wird vom Gesetzgeber nicht gestattet.